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Expertenstandard Mobilität: Was Pflegeeinrichtungen wirklich brauchen, um ihn umzusetzen

Stand: August 2026 · Lesezeit etwa 9 Minuten · Vom Trainer:innen-Team der WellExperts GmbH

Der DNQP-Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege" ist der fachliche Maßstab dafür, wie Pflegeeinrichtungen mit der Beweglichkeit ihrer Bewohner:innen umgehen. In Qualitätsprüfungen und in der Ergebnisqualität steht Mobilität weit vorn – und im Alltag scheitert die Umsetzung selten am Wissen, sondern an regelmäßigen, verlässlichen Bewegungsangeboten. Dieser Artikel ordnet ein, was der Standard verlangt, woran Prüfungen es festmachen und mit welcher Kombination aus internen und externen Angeboten Einrichtungen ihn praktisch erfüllen.

Kurzfassung für Eilige

1. Der Expertenstandard ist kein Gesetz, aber der anerkannte fachliche Maßstab – und damit für Prüfungen und Haftungsfragen relevant (§ 11 Abs. 1 SGB XI verlangt Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse).
2. Verlangt werden Einschätzung der Mobilität, individuelle Maßnahmenplanung, konkrete Bewegungsangebote und regelmäßige Auswertung.
3. Der Engpass ist fast immer das verlässliche, wöchentliche Angebot – nicht das Konzept.
4. Externe, kassenfinanzierte Angebote wie Rehasport nach § 64 SGB IX können diesen Baustein liefern, ohne Personal und Budget der Einrichtung zu belasten.

Was der Expertenstandard ist – und welche Verbindlichkeit er hat

Der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege" wurde vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück entwickelt und wird dort in aktualisierten Fassungen herausgegeben. Anders als früher geplant ist er nicht als verbindlicher Standard nach § 113a SGB XI eingeführt worden – diese Vorschrift ist inzwischen sogar ganz entfallen. Das heißt aber nicht, dass er unverbindlich wäre: Pflegeeinrichtungen müssen nach § 11 Abs. 1 SGB XI „entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse" pflegen, versorgen und betreuen. Genau diesen Stand bilden DNQP-Expertenstandards ab. Wer erkennbar dahinter zurückbleibt, hat in Qualitätsprüfungen und im Streitfall schlechte Karten.

Was der Standard inhaltlich verlangt

Der Standard folgt der Logik aller DNQP-Standards: einschätzen, planen, anbieten, informieren, auswerten. Auf die Praxis übersetzt heißt das:

  • Einschätzung: Die Mobilität jeder Bewohnerin und jedes Bewohners wird zu Beginn des Aufenthalts und danach regelmäßig sowie bei Veränderungen fachlich eingeschätzt.
  • Planung: Aus der Einschätzung werden individuelle Maßnahmen abgeleitet – abgestimmt auf Ziele, Vorlieben und Tagesform, gemeinsam mit der Person und ggf. Angehörigen.
  • Angebote: Die Einrichtung stellt zielgruppengerechte Bewegungsangebote bereit – von Bewegung im Alltag (Transfers, Wege selbst gehen lassen) über Einzelmaßnahmen bis zu Gruppenangeboten.
  • Information und Motivation: Bewohner:innen und Angehörige werden über die Bedeutung von Mobilität informiert und zur Teilnahme ermutigt.
  • Evaluation: Wirkung und Teilnahme werden dokumentiert und die Planung wird angepasst.

Zwei Dinge daran werden oft unterschätzt. Erstens: Der Standard denkt Mobilität als Aufgabe der gesamten Einrichtung, nicht als Programmpunkt der Betreuung. Zweitens: Er verlangt kontinuierliche Angebote – ein Sommerfest mit Sitztanz ersetzt keine wöchentliche Bewegungsgruppe.

Woran Prüfungen und Ergebnisqualität es festmachen

In der vollstationären Pflege wird Ergebnisqualität indikatorengestützt erhoben; dabei wird unter anderem erfasst, ob Bewohner:innen ihre Mobilität über die Zeit erhalten. Zusätzlich schauen die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes auf die Versorgungsprozesse rund um Mobilität: Wie wurde eingeschätzt, welche Maßnahmen sind geplant, finden sie tatsächlich statt, und ist das nachvollziehbar dokumentiert? Praktisch bedeutet das für Einrichtungen drei Nachweisebenen: eine aktuelle Mobilitätseinschätzung je Bewohner:in, geplante Maßnahmen in der Pflegeplanung – und Belege, dass die Angebote real und regelmäßig laufen, etwa Kurspläne und Teilnahmedokumentation.

Der Engpass: Verlässlichkeit

Aus unserer Arbeit in über 100 Einrichtungen kennen wir das Muster: Das Konzept steht, die Einschätzungen laufen, und die wöchentliche Bewegungsgruppe fällt trotzdem aus – weil die Betreuungskraft krank ist, die Stelle unbesetzt oder der Dienstplan voll. Genau an dieser Stelle entsteht die Lücke zwischen Papier und Prüfung. Die ehrliche Frage für jede Leitung lautet deshalb nicht „Haben wir ein Mobilitätskonzept?", sondern: „Findet unsere Bewegungsgruppe auch in Woche 37 statt, wenn zwei Leute fehlen?"

Zwei Wege, die zusammen funktionieren

Anforderung aus dem StandardInterner WegExterner Weg
Bewegung im AlltagAktivierende Pflege: Wege gehen lassen, Transfers als Übung nutzen – Aufgabe des gesamten Teams
Regelmäßiges GruppenangebotSitzgymnastik oder Bewegungsspiele durch Betreuungskräfte (Anleitungen: siehe unsere Praxis-Artikel)Wöchentlicher Rehasport nach § 64 SGB IX oder Gruppenkurs durch externe Trainer:innen mit Vertretungsregelung
Individuelle FörderungEinzelmaßnahmen durch Pflege/Betreuung, Physio- oder Ergotherapie auf VerordnungEinzelbetreuung durch externe Anbieter
DokumentationPflegeplanung und BetreuungsdokuAnwesenheitslisten des Rehasport-Anbieters, Kursplan als Nachweis
Verlässlichkeit bei PersonalausfallTermin fällt aus oder wird verschobenVertretung durch den Anbieter – der Termin findet statt
KostenPersonalzeit aus dem StellenplanRehasport: 0 € über die Krankenkassen; Gruppenkurs: fester, planbarer Satz

Für den internen Weg finden Ihre Betreuungskräfte bei uns kostenlos konkretes Material: 25 Sitzgymnastik-Übungen mit Stundenaufbau und 40 Bewegungsspiele. Der externe Weg hat einen Vorteil, der in Prüfungssituationen zählt: Er findet auch dann statt, wenn intern Personal fehlt – und beim Rehasport trägt die Krankenkasse die Kosten, sodass weder Pflegesatz noch Betreuungsbudget belastet werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung (Muster 56) für die teilnehmenden Bewohner:innen; die Stunden dauern mindestens 45 Minuten und werden je Termin mit Unterschrift dokumentiert – ein Nachweis, der sich unmittelbar für die Qualitätsdokumentation nutzen lässt. Deshalb lagern die meisten Häuser, mit denen wir arbeiten, genau diesen Kerntermin aus – und behalten Alltagsmobilität und Einzelförderung intern. So erfüllt die Kombination den Standard, ohne den Dienstplan zu belasten.

So läuft es mit WellExperts

Unsere angestellten Trainer:innen kommen jede Woche zum festen Termin in Ihre Einrichtung – Sitzgymnastik, Bewegungsspiele, Sturzprophylaxe, als Rehasport oder Gruppenkurs. Bei Krankheit stellen wir die Vertretung, die Anwesenheitsdokumentation bekommen Sie von uns. Aktiv in Hamburg, Berlin und im Ruhrgebiet.

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Häufige Fragen

Ist der Expertenstandard Mobilität gesetzlich verpflichtend?
Er ist kein Gesetz, und die frühere Rechtsgrundlage für verbindliche Pflege-Expertenstandards (§ 113a SGB XI) ist entfallen. Verbindlich ist aber der Maßstab dahinter: § 11 Abs. 1 SGB XI verpflichtet Einrichtungen auf den allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse – und den beschreibt der DNQP-Standard.
Reicht eine wöchentliche Bewegungsgruppe aus?
Eine verlässliche wöchentliche Gruppe ist ein starker Baustein, ersetzt aber nicht die individuelle Einschätzung und die Bewegungsförderung im Alltag. Der Standard verlangt beides: Alltag plus Angebote, abgestimmt auf die einzelne Person.
Zählt Rehasport als Maßnahme im Sinne des Standards?
Ja. Rehasport ist ein ärztlich verordnetes, regelmäßiges Bewegungsangebot in der Gruppe und lässt sich als Maßnahme in der Pflege- und Betreuungsplanung hinterlegen. Die Teilnahme wird je Übungsveranstaltung mit Unterschrift dokumentiert – dieser Nachweis kann in der Qualitätsdokumentation verwendet werden.
Was kostet die Umsetzung mit einem externen Anbieter?
Beim Rehasport nach § 64 SGB IX rechnet der Anbieter direkt mit den Krankenkassen ab; für Einrichtung und Teilnehmende entsteht kein Eigenanteil. Gruppenkurse ohne Verordnung werden separat finanziert – die Wege dafür beschreibt unser Artikel zur Finanzierung von Bewegungsangeboten.
Wo bekommen wir den Expertenstandard im Original?
Beim DNQP an der Hochschule Osnabrück. Dort sind die Expertenstandards mit allen Kriterien und Kommentierungen veröffentlicht – nutzen Sie die jeweils aktuelle Fassung direkt vom DNQP.

Quellen

  1. Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), Hochschule Osnabrück: Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege" (aktuelle Fassung über das DNQP).
  2. § 11 Abs. 1 SGB XI (Pflege, Versorgung und Betreuung entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse).
  3. Indikatorengestützte Qualitätsdarstellung und Qualitätsprüfungen in der vollstationären Pflege (Ergebnisindikatoren u. a. zur Mobilität).
  4. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR): Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining, gültig ab 1. Januar 2022 – Ziffern 9.3 (Dauer), Teilnahmenachweis je Übungsveranstaltung.
  5. § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX (Rehabilitationssport als ergänzende Leistung zur Rehabilitation).
Über die Autor:innen
Dieser Artikel stammt vom Team der WellExperts GmbH, Hamburg. Wir führen jede Woche Bewegungsgruppen in über 100 Einrichtungen durch – in Pflegeeinrichtungen, Besonderen Wohnformen, Werkstätten und Tagesförderstätten. Fachliche Verantwortung: Bjarne Wieck, Gründer und Geschäftsführer. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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