Expertenstandard Mobilität: Was Pflegeeinrichtungen wirklich brauchen, um ihn umzusetzen
Der DNQP-Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege" ist der fachliche Maßstab dafür, wie Pflegeeinrichtungen mit der Beweglichkeit ihrer Bewohner:innen umgehen. In Qualitätsprüfungen und in der Ergebnisqualität steht Mobilität weit vorn – und im Alltag scheitert die Umsetzung selten am Wissen, sondern an regelmäßigen, verlässlichen Bewegungsangeboten. Dieser Artikel ordnet ein, was der Standard verlangt, woran Prüfungen es festmachen und mit welcher Kombination aus internen und externen Angeboten Einrichtungen ihn praktisch erfüllen.
Kurzfassung für Eilige
1. Der Expertenstandard ist kein Gesetz, aber der anerkannte fachliche Maßstab – und damit für Prüfungen und Haftungsfragen relevant (§ 11 Abs. 1 SGB XI verlangt Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse).
2. Verlangt werden Einschätzung der Mobilität, individuelle Maßnahmenplanung, konkrete Bewegungsangebote und regelmäßige Auswertung.
3. Der Engpass ist fast immer das verlässliche, wöchentliche Angebot – nicht das Konzept.
4. Externe, kassenfinanzierte Angebote wie Rehasport nach § 64 SGB IX können diesen Baustein liefern, ohne Personal und Budget der Einrichtung zu belasten.
Was der Expertenstandard ist – und welche Verbindlichkeit er hat
Der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege" wurde vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück entwickelt und wird dort in aktualisierten Fassungen herausgegeben. Anders als früher geplant ist er nicht als verbindlicher Standard nach § 113a SGB XI eingeführt worden – diese Vorschrift ist inzwischen sogar ganz entfallen. Das heißt aber nicht, dass er unverbindlich wäre: Pflegeeinrichtungen müssen nach § 11 Abs. 1 SGB XI „entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse" pflegen, versorgen und betreuen. Genau diesen Stand bilden DNQP-Expertenstandards ab. Wer erkennbar dahinter zurückbleibt, hat in Qualitätsprüfungen und im Streitfall schlechte Karten.
Was der Standard inhaltlich verlangt
Der Standard folgt der Logik aller DNQP-Standards: einschätzen, planen, anbieten, informieren, auswerten. Auf die Praxis übersetzt heißt das:
- Einschätzung: Die Mobilität jeder Bewohnerin und jedes Bewohners wird zu Beginn des Aufenthalts und danach regelmäßig sowie bei Veränderungen fachlich eingeschätzt.
- Planung: Aus der Einschätzung werden individuelle Maßnahmen abgeleitet – abgestimmt auf Ziele, Vorlieben und Tagesform, gemeinsam mit der Person und ggf. Angehörigen.
- Angebote: Die Einrichtung stellt zielgruppengerechte Bewegungsangebote bereit – von Bewegung im Alltag (Transfers, Wege selbst gehen lassen) über Einzelmaßnahmen bis zu Gruppenangeboten.
- Information und Motivation: Bewohner:innen und Angehörige werden über die Bedeutung von Mobilität informiert und zur Teilnahme ermutigt.
- Evaluation: Wirkung und Teilnahme werden dokumentiert und die Planung wird angepasst.
Zwei Dinge daran werden oft unterschätzt. Erstens: Der Standard denkt Mobilität als Aufgabe der gesamten Einrichtung, nicht als Programmpunkt der Betreuung. Zweitens: Er verlangt kontinuierliche Angebote – ein Sommerfest mit Sitztanz ersetzt keine wöchentliche Bewegungsgruppe.
Woran Prüfungen und Ergebnisqualität es festmachen
In der vollstationären Pflege wird Ergebnisqualität indikatorengestützt erhoben; dabei wird unter anderem erfasst, ob Bewohner:innen ihre Mobilität über die Zeit erhalten. Zusätzlich schauen die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes auf die Versorgungsprozesse rund um Mobilität: Wie wurde eingeschätzt, welche Maßnahmen sind geplant, finden sie tatsächlich statt, und ist das nachvollziehbar dokumentiert? Praktisch bedeutet das für Einrichtungen drei Nachweisebenen: eine aktuelle Mobilitätseinschätzung je Bewohner:in, geplante Maßnahmen in der Pflegeplanung – und Belege, dass die Angebote real und regelmäßig laufen, etwa Kurspläne und Teilnahmedokumentation.
Der Engpass: Verlässlichkeit
Aus unserer Arbeit in über 100 Einrichtungen kennen wir das Muster: Das Konzept steht, die Einschätzungen laufen, und die wöchentliche Bewegungsgruppe fällt trotzdem aus – weil die Betreuungskraft krank ist, die Stelle unbesetzt oder der Dienstplan voll. Genau an dieser Stelle entsteht die Lücke zwischen Papier und Prüfung. Die ehrliche Frage für jede Leitung lautet deshalb nicht „Haben wir ein Mobilitätskonzept?", sondern: „Findet unsere Bewegungsgruppe auch in Woche 37 statt, wenn zwei Leute fehlen?"
Zwei Wege, die zusammen funktionieren
| Anforderung aus dem Standard | Interner Weg | Externer Weg |
|---|---|---|
| Bewegung im Alltag | Aktivierende Pflege: Wege gehen lassen, Transfers als Übung nutzen – Aufgabe des gesamten Teams | – |
| Regelmäßiges Gruppenangebot | Sitzgymnastik oder Bewegungsspiele durch Betreuungskräfte (Anleitungen: siehe unsere Praxis-Artikel) | Wöchentlicher Rehasport nach § 64 SGB IX oder Gruppenkurs durch externe Trainer:innen mit Vertretungsregelung |
| Individuelle Förderung | Einzelmaßnahmen durch Pflege/Betreuung, Physio- oder Ergotherapie auf Verordnung | Einzelbetreuung durch externe Anbieter |
| Dokumentation | Pflegeplanung und Betreuungsdoku | Anwesenheitslisten des Rehasport-Anbieters, Kursplan als Nachweis |
| Verlässlichkeit bei Personalausfall | Termin fällt aus oder wird verschoben | Vertretung durch den Anbieter – der Termin findet statt |
| Kosten | Personalzeit aus dem Stellenplan | Rehasport: 0 € über die Krankenkassen; Gruppenkurs: fester, planbarer Satz |
Für den internen Weg finden Ihre Betreuungskräfte bei uns kostenlos konkretes Material: 25 Sitzgymnastik-Übungen mit Stundenaufbau und 40 Bewegungsspiele. Der externe Weg hat einen Vorteil, der in Prüfungssituationen zählt: Er findet auch dann statt, wenn intern Personal fehlt – und beim Rehasport trägt die Krankenkasse die Kosten, sodass weder Pflegesatz noch Betreuungsbudget belastet werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung (Muster 56) für die teilnehmenden Bewohner:innen; die Stunden dauern mindestens 45 Minuten und werden je Termin mit Unterschrift dokumentiert – ein Nachweis, der sich unmittelbar für die Qualitätsdokumentation nutzen lässt. Deshalb lagern die meisten Häuser, mit denen wir arbeiten, genau diesen Kerntermin aus – und behalten Alltagsmobilität und Einzelförderung intern. So erfüllt die Kombination den Standard, ohne den Dienstplan zu belasten.
So läuft es mit WellExperts
Unsere angestellten Trainer:innen kommen jede Woche zum festen Termin in Ihre Einrichtung – Sitzgymnastik, Bewegungsspiele, Sturzprophylaxe, als Rehasport oder Gruppenkurs. Bei Krankheit stellen wir die Vertretung, die Anwesenheitsdokumentation bekommen Sie von uns. Aktiv in Hamburg, Berlin und im Ruhrgebiet.
Häufige Fragen
Ist der Expertenstandard Mobilität gesetzlich verpflichtend?
Reicht eine wöchentliche Bewegungsgruppe aus?
Zählt Rehasport als Maßnahme im Sinne des Standards?
Was kostet die Umsetzung mit einem externen Anbieter?
Wo bekommen wir den Expertenstandard im Original?
Quellen
- Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), Hochschule Osnabrück: Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege" (aktuelle Fassung über das DNQP).
- § 11 Abs. 1 SGB XI (Pflege, Versorgung und Betreuung entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse).
- Indikatorengestützte Qualitätsdarstellung und Qualitätsprüfungen in der vollstationären Pflege (Ergebnisindikatoren u. a. zur Mobilität).
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR): Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining, gültig ab 1. Januar 2022 – Ziffern 9.3 (Dauer), Teilnahmenachweis je Übungsveranstaltung.
- § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX (Rehabilitationssport als ergänzende Leistung zur Rehabilitation).
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