Inklusion & Selbstzahler

Bewegungsangebote ohne Rehasport finanzieren: die Optionen

Nicht immer passt Rehasport. Manchmal fehlt eine geeignete Diagnose, manchmal soll ein zusätzliches Angebot zur bestehenden Therapie laufen, manchmal sind Gruppen-Stunden für eine Wohnform organisatorisch einfacher. Wir zeigen, welche Finanzierungswege es jenseits der klassischen Rehasport-Verordnung gibt.

Bewegungsangebote finanzieren: Beratungsgespräch
Es gibt mehr Finanzierungswege als nur Rehasport.

Wann Rehasport nicht passt

Rehasport setzt eine ärztliche Verordnung mit konkreter Diagnose voraus. Wenn das nicht gegeben ist, fällt diese Finanzierungsoption weg. Auch bei sehr individuellen Anforderungen (etwa Einzelbetreuung statt Gruppe) oder bei Wunsch nach zusätzlicher Bewegung über die 50 Rehasport-Einheiten hinaus, braucht es alternative Wege. Mehr zur Verordnung in unserem Artikel zur Rehasport-Verordnung.

Option 1: Selbstzahlung durch Bewohner:innen

Bewohner:innen oder ihre Angehörigen zahlen die Teilnahme direkt. Diese Variante ist unkompliziert: keine Verordnung, keine Kassenbürokratie, freie Wahl der Inhalte. Üblich sind Monats- oder Quartalsbeiträge, die mit der Einrichtung über die Nebenkosten abgerechnet werden können. Bei WellExperts klären wir das Modell transparent im Erstgespräch.

Option 2: § 45a SGB XI – Verhinderungspflege oder Entlastungsbetrag

Wer einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI – bis zu 125 € pro Monat. Diese Leistungen können auch für Bewegungs- und Aktivierungsangebote genutzt werden, wenn der Anbieter zugelassen ist. Wichtig: Es muss sich um anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag handeln. Beratung gibt es bei der jeweiligen Pflegekasse.

Bewegungsangebote finanzieren: Gruppenkurs in einer Einrichtung
Selbstzahler-Kurse laufen wie Rehasport, nur anders finanziert.

Option 3: Träger-Budgets

Träger von Wohnformen, Werkstätten und Tagesförderstätten haben oft eigene Budgets für Bewegungs- oder Aktivierungsangebote. Diese Budgets werden für die gesamte Einrichtung eingesetzt – ideal für regelmäßige Gruppen-Angebote. Vorteil: Eine einzige Vereinbarung deckt alle Bewohner:innen oder Beschäftigten ab. Mehr zur Zusammenarbeit mit Trägern im Bereich Für Einrichtungen.

Option 4: Förderprogramme und Stiftungen

Verschiedene Stiftungen und öffentliche Förderprogramme unterstützen Bewegungs- und Inklusionsprojekte. Bekannte Beispiele: Aktion Mensch, Stiftungen der Wohlfahrtsverbände, kommunale Sport-Förderung. Diese Wege erfordern Anträge und meist einen festen Projektzeitraum – ideal für den Aufbau neuer Angebote, weniger für die dauerhafte Finanzierung.

Was kostet ein Gruppenangebot durchschnittlich?

Die Kosten hängen von Format, Gruppengröße, Häufigkeit und Region ab. Übliche Größenordnungen: 80 € bis 150 € pro 45-Minuten-Stunde für eine ganze Gruppe. Pro Teilnehmer:in liegen die Kosten damit bei 8 € bis 20 € pro Stunde. Bei Einzelbetreuung sind die Kosten pro Person höher, dafür ist das Angebot komplett individuell. Genaues klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Häufige Fragen

Können Bewohner:innen Bewegungskosten von der Steuer absetzen?
In bestimmten Fällen ja, etwa als außergewöhnliche Belastung bei medizinisch indizierten Angeboten. Die individuelle Situation sollte mit einer Steuerberatung geklärt werden.
Was, wenn die Einrichtung selbst nicht zahlen kann?
Dann sind Mischmodelle möglich: Bewohner:innen tragen einen Teil selbst, Träger- oder Förder-Mittel den Rest. Wir beraten gerne, was im konkreten Fall machbar ist.
Wie unterscheidet sich Selbstzahler-Sport von Rehasport?
Inhaltlich oft ähnlich, finanziell ganz anders. Rehasport ist kassenfinanziert, Selbstzahler-Sport wird direkt bezahlt. Auch der Rahmen ist freier: keine Verordnung, freie Häufigkeit, freie Inhalte.
Können Selbstzahler-Stunden später durch Rehasport ersetzt werden?
Ja, wenn eine entsprechende Verordnung ausgestellt wird, kann nahtlos auf Rehasport umgestellt werden. Die Trainer:innen bleiben dieselben, nur die Abrechnung ändert sich.

Fazit

Bewegungsangebote zu finanzieren ist auch ohne Rehasport-Verordnung möglich. Wir beraten gerne, welcher Weg für Ihre Einrichtung oder Ihre Situation passt.

Jetzt anfragen

Finanzierungsberatung anfragen

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0152 0439 1344