Die Rehasport-Verordnung: Was Sie über Muster 56 wissen müssen
Die Rehasport-Verordnung, im Fachjargon „Muster 56" genannt, ist der Schlüssel zum kassenfinanzierten Rehasport. Ohne diese Verordnung übernimmt die Krankenkasse keine Kosten. Wir erklären, was auf dem Formular stehen muss, welche Ärzt:innen es ausstellen dürfen und welche typischen Fehler zu vermeiden sind.
Was ist Muster 56?
Muster 56 ist das offizielle Verordnungsformular für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation – darunter Rehasport. Es wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung herausgegeben und ist bundesweit einheitlich. Ärzt:innen füllen es aus, Patient:innen reichen es bei ihrer Krankenkasse ein, und die Kasse genehmigt – in der Regel ohne Probleme.
Welche Ärzt:innen dürfen Rehasport verordnen?
Grundsätzlich können alle Vertragsärzt:innen Muster 56 ausstellen – also alle Ärzt:innen, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In der Praxis stellen vor allem Hausärzt:innen, Orthopäd:innen, Neurolog:innen, Internist:innen und Sportmediziner:innen die Verordnungen aus. Bei WellExperts arbeiten wir mit einem Netzwerk von Ärzt:innen zusammen, die mit dem Formular vertraut sind.
Was muss auf der Verordnung stehen?
Die wichtigsten Pflichtangaben sind: persönliche Daten der Patientin oder des Patienten, die Diagnose mit ICD-10-Code, die empfohlene Anzahl an Übungseinheiten (typisch: 50 Einheiten), der Zeitraum (typisch: 18 Monate), die Art der Übungen (allgemein, orthopädisch, neurologisch usw.), sowie Unterschrift, Stempel und Datum der Ärztin oder des Arztes.
ICD-10-Codes: Welche Diagnosen werden anerkannt?
Damit die Krankenkasse Rehasport genehmigt, muss die Diagnose zu einer langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigung passen. Besonders häufig anerkannt: M-Codes für orthopädische Erkrankungen (z. B. M54 Rückenschmerzen, M16 Coxarthrose), F-Codes für psychische Erkrankungen, G-Codes für neurologische Erkrankungen, sowie I-Codes für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Wichtig: Akute Diagnosen reichen nicht aus, es muss eine chronische oder dauerhafte Einschränkung vorliegen.
Wie lange ist eine Verordnung gültig?
Eine Standard-Verordnung umfasst 50 Übungseinheiten, die innerhalb von 18 Monaten absolviert werden müssen. Wichtig: Mit dem ersten Termin muss innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Nach Ablauf der 50 Einheiten kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen weiterhin bestehen.
Häufige Fehler bei der Verordnung
Fehlt der ICD-10-Code, ist die Verordnung ungültig. Auch eine zu allgemeine Diagnose oder das Fehlen der empfohlenen Übungsart führt regelmäßig zu Rückfragen der Krankenkasse. Ebenfalls häufig: Die Verordnung wird zu spät eingereicht. Patient:innen haben nach Ausstellung 12 Monate Zeit, sie bei der Kasse abzugeben – verstreicht diese Frist, ist eine neue Verordnung nötig.
Häufige Fragen
Was kostet die Ausstellung der Verordnung?
Kann ich auch privat Rehasport machen?
Was passiert, wenn die Krankenkasse die Verordnung ablehnt?
Wie reicht man die Verordnung ein?
Fazit
Die Rehasport-Verordnung ist der erste Schritt zu kassenfinanziertem Bewegungssport. Mit dem richtigen Wissen verläuft der Prozess unkompliziert. Falls Sie Unterstützung bei der Beantragung brauchen oder einen Anbieter in Ihrer Region suchen, melden Sie sich gerne bei uns.
Unterstützung bei der Verordnung anfragen
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0152 0439 1344