Entscheidungshilfe für Leitungen

Rehasport oder Gruppenkurs: welches Format zu welcher Einrichtung passt

Stand: 11. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 11 Minuten · Vom Trainer:innen-Team der WellExperts GmbH

Rehasport oder Gruppenkurs: Vor dieser Frage stehen viele Einrichtungsleitungen, wenn sie ein angeleitetes Bewegungsangebot ins Haus holen wollen. Die Stunde selbst unterscheidet sich kaum. Unterschiedlich sind die Verordnung, die Zusammensetzung der Gruppe und die Frage, wer zahlt. Dieser Artikel ordnet die drei Formate von WellExperts nach genau diesen drei Fragen und endet mit einer Vergleichstabelle.

Rehasport oder Gruppenkurs: nach welcher Logik sich die Formate unterscheiden

Ob Rehasport, Gruppenkurs oder Einzelbetreuung passt, entscheidet sich an drei Fragen. Liegt für genug Bewohnerinnen und Bewohner eine ärztliche Verordnung vor, oder ist sie erreichbar? Reicht eine Gruppe, oder braucht jemand Begleitung eins zu eins? Und wer trägt die Kosten?

Die Stunde selbst sieht in allen drei Formaten ähnlich aus. Eine Übungsleitung kommt in die Einrichtung, baut auf, leitet Bewegung an und geht wieder. Oft wird im Sitzen geübt oder mit dem Stuhl als Stütze, dazu kommen Bälle, Bänder und Bewegungsspiele. Was sich ändert, ist der Rahmen: die rechtliche Grundlage, die feste oder offene Gruppe und der Weg der Abrechnung.

Zur Einordnung: WellExperts ist ein externer Anbieter für angeleitete Bewegung. Pflege, Therapie, Betreuung nach § 43b SGB XI, Beratung und Qualitätsmanagement bleiben bei der Einrichtung und ihren Partnern. Dieser Artikel beschreibt deshalb nur, wie sich eine Bewegungsstunde organisieren lässt. Er sagt nicht, wie sie in Pflegeplanung oder Teilhabeplanung einzuordnen ist. Das entscheidet das Haus.

Wenn Sie zuerst die Grundlagen kennen möchten, finden Sie eine Einführung dazu, was Rehasport rechtlich ist. Hier geht es um die Entscheidung selbst.

Erste Frage: Liegt eine ärztliche Verordnung vor oder ist sie erreichbar?

Rehasport setzt eine ärztliche Verordnung voraus. Ohne Verordnung kann dieselbe Stunde nur als Gruppenkurs oder als Einzelbetreuung laufen. Für die Planung zählt deshalb nicht nur, wer heute eine Verordnung hat, sondern auch, für wen sie erreichbar ist.

Die Grundlage steht in § 64 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX. Dort wird ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung als ergänzende Leistung genannt. Wie Rehasport konkret ablaufen muss, regelt die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Ihre aktuelle Fassung stammt von Anfang 2022.

Ob eine Verordnung in Frage kommt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt, zum Beispiel in der Hausarztpraxis. Die medizinische Einschätzung liegt weder bei der Einrichtung noch bei der Übungsleitung. Die Einrichtung kann vorab klären, wer Interesse hat und regelmäßig an einem festen Termin teilnehmen könnte. Mit dieser Liste lässt sich realistisch abschätzen, ob eine Gruppe zustande kommt.

Wie der Weg von der Arztpraxis bis zur ersten Stunde aussieht, steht im Ratgeber dazu, wie eine Rehasport-Verordnung zustande kommt. Den organisatorischen Teil, also Verordnungsmanagement und Abrechnung mit den Krankenkassen, übernimmt WellExperts. Die Einrichtung muss dafür kein eigenes Verfahren aufbauen.

Eine Einschränkung ist für die Planung wichtig: Eine Verordnung ist befristet. Für die gesetzliche Krankenversicherung nennt die Rahmenvereinbarung als Richtwert 50 Übungseinheiten in 18 Monaten. Bei bestimmten schweren Beeinträchtigungen kann ein erweiterter Umfang von 120 Übungseinheiten in 36 Monaten bewilligt werden. Eine längere Dauer ist außerdem nach Prüfung im Einzelfall möglich, etwa wenn jemand wegen kognitiver oder psychischer Beeinträchtigungen nicht eigenständig weiterüben kann. Es handelt sich um Richtwerte, nicht um feste Zusagen.

Zweite Frage: Reicht die Gruppe oder braucht jemand eins zu eins?

Rehasport und Gruppenkurs sind Gruppenformate. Sie passen, wenn die Teilnehmenden in einer Gruppe mitmachen können, auch mit Hilfe und Pausen. Ist der Förderbedarf so hoch, dass die Gruppe für jemanden nicht trägt, ist Einzelbetreuung das passende Format.

Für den Rehasport ist das ausdrücklich geregelt. Laut Rahmenvereinbarung richtet er sich an Menschen, die die nötige Mobilität und die körperliche und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe mitbringen. Außerdem gilt das gemeinsame Üben in festen Gruppen als Voraussetzung. Die Rahmenvereinbarung begründet das mit den Effekten der Gruppe und dem Austausch unter den Teilnehmenden.

Auch die Gruppengröße ist begrenzt. Grundsätzlich sind höchstens 15 Teilnehmende je Übungsleitung vorgesehen. Für spezifische Gruppen von Menschen mit schwersten Behinderungen, zum Beispiel mit schweren Lähmungen, Hirnverletzungen oder Blindheit, nennt die Rahmenvereinbarung höchstens sieben Teilnehmende.

Woran man in der Stunde merkt, dass die Gruppe nicht reicht

Aus der angeleiteten Stunde kennen Übungsleitungen einige typische Hinweise. Sie ersetzen keine fachliche Einschätzung, helfen aber bei der Planung:

  • Jemand braucht bei fast jeder Übung direkte Ansprache, sonst geht der Anschluss verloren.
  • Viele Menschen, Musik oder Geräusche machen jemanden sichtbar unruhig oder ängstlich.
  • Die Aufmerksamkeit reicht nur für wenige Minuten. Danach braucht es eine Pause, die die Gruppe nicht mitgehen kann.
  • Jemand möchte teilnehmen, traut sich aber in der Gruppe nicht und braucht erst Vertrauen in die Übungsleitung.

Das ist keine Aussage über Belastbarkeit im medizinischen Sinn. Bei Beschwerden, Schmerzen oder Unsicherheit, ob Bewegung überhaupt angezeigt ist, gehört die Frage zuerst in ärztliche oder therapeutische Hände.

Dritte Frage: Wer trägt die Kosten?

Mit ärztlicher Verordnung läuft die Stunde als Rehasport, und die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Für die Teilnehmenden ist Rehasport mit Verordnung kostenfrei. Gruppenkurs und Einzelbetreuung sind Selbstzahlerangebote und werden nicht über die Krankenkasse abgerechnet.

Neben den gesetzlichen Krankenkassen nennt die Rahmenvereinbarung weitere Rehabilitationsträger, zum Beispiel die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung. In Pflegeeinrichtungen und in der Eingliederungshilfe ist in der Praxis meist die Krankenkasse zuständig. Die Abrechnung übernimmt WellExperts, die Einrichtung stellt keine Rechnungen an Kassen.

Für die Planung ist ein Grundsatz der Rahmenvereinbarung wichtig: Rehasport soll kein Ersatz für fehlende Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote in Einrichtungen der Alten- oder Behindertenhilfe sein. Er ist eine Leistung für die einzelne Person mit Verordnung, nicht die Finanzierung des allgemeinen Bewegungsprogramms eines Hauses. Ein offenes Angebot für alle, unabhängig von einer Verordnung, ist deshalb der Gruppenkurs.

Wie die Einrichtung ein Selbstzahlerangebot finanziert, entscheidet sie selbst. Einen Überblick über mögliche Wege gibt der Ratgeber zur Finanzierung von Bewegungsangeboten.

Sie sind nicht sicher, ob in Ihrem Haus Rehasport oder ein Gruppenkurs passt?

Wir gehen die drei Fragen mit Ihnen anhand Ihrer Bewohnerschaft durch und schlagen ein Format vor. Kommt Rehasport in Frage, übernimmt WellExperts Verordnungsmanagement und Abrechnung mit den Kassen, und für die Teilnehmenden ist die Stunde kostenfrei. Gruppenkurs und Einzelbetreuung laufen als Selbstzahlerangebot, die Übungsleitung kommt in jedem Fall zum festen Termin und bringt das Material mit.

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Rehasport nach § 64 SGB IX: wann dieses Format passt

Rehasport passt, wenn sich eine feste Gruppe mit ärztlicher Verordnung bilden lässt, die regelmäßig zum selben Termin kommt. Dann ist die Stunde für die Teilnehmenden kostenfrei und hat einen klaren Rahmen. Wechselt die Gruppe stark oder fehlen Verordnungen, stößt das Format an Grenzen.

Die Rahmenvereinbarung legt einige Eckpunkte fest, die für die Planung im Haus zählen:

  • Dauer: Eine Übungsveranstaltung dauert grundsätzlich mindestens 45 Minuten.
  • Häufigkeit: Bis zu zwei Termine pro Woche, mit besonderer Begründung höchstens drei.
  • Gruppe: Grundsätzlich höchstens 15 Teilnehmende je Übungsleitung, bei spezifischen Gruppen für Menschen mit schwersten Behinderungen weniger.
  • Inhalte: Zu den Rehasportarten gehören unter anderem Gymnastik, Ausdauer- und Kraftausdauerübungen und Bewegungsspiele in der Gruppe.
  • Anerkennung: Rehasportgruppen müssen anerkannt sein. Die Übungsleitung braucht einen besonderen Qualifikationsnachweis.

Für Einrichtungen mit fester Bewohnerschaft ist das oft gut machbar. Die Gruppe kennt sich, der Termin wird Teil der Woche, und die Übungsleitung kann von Stunde zu Stunde aufbauen. Wie das in der Praxis aussieht, beschreibt die Seite zu Rehasport in der Einrichtung.

Eine Grenze sollte man kennen: Wer keine Verordnung hat, nimmt nicht als Rehasport-Teilnehmerin oder -Teilnehmer teil. Für Häuser, in denen nur ein Teil der Interessierten eine Verordnung hat, kann eine Kombination sinnvoll sein, also Rehasport für die feste Gruppe und ein Gruppenkurs zu einem anderen Termin.

Gruppenkurs im Pflegeheim und in der Eingliederungshilfe: Bewegungsangebot ohne Verordnung

Der Gruppenkurs ist dieselbe angeleitete Stunde ohne ärztliche Verordnung. Er läuft als Selbstzahlerangebot und ist nicht an die Vorgaben der Rahmenvereinbarung gebunden. Das macht ihn offen für alle Interessierten.

Aus der Praxis kennen wir mehrere Situationen, in denen der Gruppenkurs naheliegt. Es gibt zu wenige Verordnungen für eine eigene Rehasportgruppe. Die Teilnehmenden wechseln, zum Beispiel weil Gäste nur an einzelnen Tagen im Haus sind. Oder die Einrichtung möchte ein Angebot für alle, ohne vorher einzeln Verordnungen zu klären.

Ein weiterer häufiger Anlass ist das Ende einer Verordnung. Die Rahmenvereinbarung geht selbst davon aus, dass Menschen nach dem Rehasport weiter üben, etwa in der bisherigen Gruppe auf eigene Kosten. In der Einrichtung heißt das: Die gewohnte Stunde kann als Gruppenkurs weiterlaufen, mit derselben Übungsleitung und zur selben Zeit.

Die Gruppengröße wird mit der Einrichtung abgesprochen. Aus der angeleiteten Stunde gilt: Je mehr Unterstützung einzelne brauchen, desto kleiner sollte die Gruppe sein, damit niemand nur zuschaut. Wie die Kurse aufgebaut sind, steht auf der Seite zu den Gruppenkursen ohne Verordnung.

Einzelbetreuung: wenn der Förderbedarf für die Gruppe zu hoch ist

Einzelbetreuung heißt: Eine Übungsleitung arbeitet eins zu eins mit einer Person. Sie passt, wenn jemand in der Gruppe nicht mitkommt, sich dort nicht wohlfühlt oder sehr viel direkte Anleitung braucht. Rehasport ist das nicht, weil er an die Gruppe gebunden ist.

In der Einzelstunde bestimmt die Person das Tempo. Die Übungsleitung kann Übungen kleinschrittig zeigen, mitmachen und Pausen lassen, so lange sie gebraucht werden. Manche nutzen das als Einstieg und wechseln später in eine Gruppe, wenn das Vertrauen da ist. Für andere bleibt die Einzelstunde dauerhaft das passende Format.

Wichtig ist die Abgrenzung. Einzelbetreuung durch WellExperts ist angeleitete Bewegung, keine Physiotherapie, keine Ergotherapie und keine Pflegeleistung. Sie ersetzt kein verordnetes Heilmittel. Vermuten Einrichtung oder Angehörige einen therapeutischen Bedarf, gehört das zuerst in die Arztpraxis.

Wie Termine und Ablauf geregelt sind, beschreibt die Seite zur Einzelbetreuung eins zu eins. Auch hier gilt: Die Kosten trägt nicht die Krankenkasse, das Angebot ist ein Selbstzahlerangebot.

Was in allen drei Formaten gleich bleibt

In jedem Format kommt die Übungsleitung zu einem festen Wochentermin, bringt das Material mit und leitet die Stunde selbst an. Die Einrichtung muss dafür kein eigenes Personal abstellen. Was zwischen den Terminen im Haus passiert, bleibt Sache der Einrichtung.

Der feste Termin ist kein Detail. Aus der Praxis in über 100 Partner-Einrichtungen wissen wir: Bewohnerinnen, Bewohner und Beschäftigte richten sich nach einem wiederkehrenden Wochentag. Wer weiß, dass dienstags um zehn die Stunde ist, kommt eher, und die Gruppe wächst zusammen.

Die angeleitete Stunde ist ein zusätzliches Angebot von außen. Sie ersetzt weder Pflege und Therapie noch die Betreuungsangebote nach § 43b SGB XI, die die Einrichtung selbst organisiert. Die Einrichtung entscheidet, wie sie die Stunde in ihren Wochenplan und ihre Konzepte einordnet.

WellExperts arbeitet deutschlandweit. Die größten Standorte sind Hamburg, Berlin und das Ruhrgebiet.

Welches Bewegungsangebot passt zu welcher Einrichtung?

Kein Einrichtungstyp ist auf ein Format festgelegt. Entscheidend sind die drei Fragen nach Verordnung, Gruppenfähigkeit und Kosten. Trotzdem zeigen sich je nach Art des Hauses typische Ausgangslagen.

Pflegeeinrichtungen

Eine feste Bewohnerschaft erleichtert eine feste Gruppe. Lassen sich genug Verordnungen klären, liegt Rehasport nahe. Für Bewohnerinnen und Bewohner ohne Verordnung kann ein Gruppenkurs zu einem anderen Termin dazukommen. Mehr zu den Besonderheiten steht im Ratgeber zu Rehasport im Pflegeheim.

Besondere Wohnformen und Wohngruppen

Hier sind die Gruppen oft klein und eng miteinander vertraut. In einer einzelnen Wohngruppe reicht die Zahl der Menschen mit Verordnung manchmal nicht für eine eigene Rehasportgruppe. Dann ist ein Gruppenkurs oder eine Gruppe über mehrere Wohnbereiche hinweg eine Möglichkeit. Hinweise zu Verordnung und Ablauf gibt der Ratgeber zu Rehasport bei geistiger Behinderung.

Tagespflegen

Die Gäste kommen oft an unterschiedlichen Tagen. Rehasport braucht aber eine feste Gruppe. Das passt, wenn am Termintag regelmäßig dieselben Gäste da sind. Wechselt die Besetzung stark, ist der Gruppenkurs meist einfacher zu planen.

Tagesförderstätten

Der Unterstützungsbedarf ist hier häufig hoch. Kleine Gruppen oder Einzelbetreuung kommen deshalb öfter in Frage. Für spezifische Rehasportgruppen von Menschen mit schwersten Behinderungen sieht die Rahmenvereinbarung ohnehin höchstens sieben Teilnehmende vor.

Werkstätten

In Werkstätten bestimmen Arbeitszeiten und Abläufe, wann eine Stunde möglich ist. Wie sich Bewegung in diesen Alltag einfügt, beschreibt der Ratgeber zu Bewegung in der Werkstatt. Für das Format gelten dieselben drei Fragen wie überall.

Rehasport oder Gruppenkurs oder Einzelbetreuung: die drei Formate im Vergleich

Die drei Formate unterscheiden sich in Verordnung, Kostenträger, Gruppengröße und Dokumentation. Die Tabelle stellt diese Punkte nebeneinander. Sie vergleicht den Rahmen, nicht die Wirkung: Welches Format passt, hängt von der Ausgangslage im Haus ab.

Am einfachsten lesen Sie die Tabelle Spalte für Spalte entlang der drei Fragen. Wo die Antworten nicht eindeutig sind, ist oft eine Kombination die praktikabelste Lösung.

Merkmal Rehasport Gruppenkurs Einzelbetreuung
Verordnung Ärztliche Verordnung nötig, § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX Keine Verordnung nötig Keine Verordnung nötig
Kostenträger Krankenkasse, für Teilnehmende kostenfrei Selbstzahlerangebot Selbstzahlerangebot
Gruppengröße Feste Gruppe, grundsätzlich höchstens 15 je Übungsleitung, bei spezifischen Gruppen für Menschen mit schwersten Behinderungen höchstens 7 Gruppe nach Absprache mit der Einrichtung Eine Person
Dokumentation Verordnung und Abrechnung mit der Kasse, organisiert über WellExperts Keine Kassenabrechnung, Vereinbarung zwischen Einrichtung und WellExperts Keine Kassenabrechnung, individuelle Vereinbarung
Passt, wenn genug Verordnungen für eine feste, gruppenfähige Gruppe vorliegen oder erreichbar sind Verordnungen fehlen, die Gruppe wechselt oder eine Verordnung ausgelaufen ist der Förderbedarf für eine Gruppe zu hoch ist

Haeufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Rehasport und Gruppenkurs?
Die Stunde ist ähnlich aufgebaut, der Rahmen ist anders. Rehasport braucht eine ärztliche Verordnung, läuft nach § 64 SGB IX und der Rahmenvereinbarung der BAR, die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Für Teilnehmende ist er kostenfrei. Der Gruppenkurs funktioniert ohne Verordnung als Selbstzahlerangebot und ist offen für alle Interessierten. Er ist nicht an die Gruppengrößen und Vorgaben der Rahmenvereinbarung gebunden.
Brauchen Teilnehmende für einen Gruppenkurs eine ärztliche Verordnung?
Nein. Der Gruppenkurs ist bewusst als Bewegungsangebot ohne Verordnung gedacht und läuft als Selbstzahlerangebot. Deshalb eignet er sich für Einrichtungen, in denen nur wenige Menschen eine Verordnung haben, in denen die Gruppe wechselt oder in denen eine Verordnung ausgelaufen ist. Bei gesundheitlichen Beschwerden sollte trotzdem vorher ärztlich geklärt werden, ob die Teilnahme sinnvoll ist.
Wer stellt die Verordnung für Rehasport aus?
Die Verordnung stellt eine Ärztin oder ein Arzt aus, zum Beispiel in der Hausarztpraxis. Sie entscheiden auch, ob Rehasport medizinisch in Frage kommt. Weder die Einrichtung noch die Übungsleitung treffen diese Einschätzung. Ist die Verordnung ausgestellt, übernimmt WellExperts das Verordnungsmanagement und die Abrechnung mit der Krankenkasse. Die Einrichtung muss dafür kein eigenes Verfahren aufbauen.
Wie groß darf eine Rehasportgruppe sein?
Nach der Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation sind grundsätzlich höchstens 15 Teilnehmende je Übungsleitung vorgesehen. Für spezifische Gruppen von Menschen mit schwersten Behinderungen, etwa mit schweren Lähmungen oder Hirnverletzungen, sollen es nicht mehr als sieben sein. Eine Stunde dauert grundsätzlich mindestens 45 Minuten. Üblich sind bis zu zwei Termine pro Woche.
Was passiert, wenn eine Rehasport-Verordnung ausläuft?
Eine Verordnung ist befristet. Für die gesetzliche Krankenversicherung nennt die Rahmenvereinbarung als Richtwert 50 Übungseinheiten in 18 Monaten, in bestimmten Fällen mehr. Danach kann eine neue Verordnung geprüft werden. Alternativ kann die gewohnte Stunde als Gruppenkurs auf eigene Kosten weiterlaufen, mit derselben Übungsleitung und zum selben Termin. So bleibt die Woche für die Teilnehmenden verlässlich.
Muss die Einrichtung für die Bewegungsstunde Personal abstellen?
Nein. In allen drei Formaten kommt die Übungsleitung von WellExperts zum festen Wochentermin, bringt das Material mit und leitet die Stunde selbst an. Personal der Einrichtung wird dafür nicht gebunden. Pflege, Therapie und Betreuung bleiben unverändert Aufgabe der Einrichtung. Die angeleitete Stunde ist ein zusätzliches Angebot von außen.

Quellen

  1. § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX, Ergänzende Leistungen (ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen), gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__64.html
  2. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR): Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining, Fassung 2022, Ziffer 2.3 und 2.4 (Zielgruppe, feste Gruppen), Abschnitt 4 (Leistungsumfang, Richtwerte), Ziffer 5 (Rehasportarten), Ziffer 9.1 (Teilnehmendenzahl), Ziffer 9.3 (Dauer und Häufigkeit), Grundsatz zum fehlenden Ersatz für Bewegungsangebote der Alten- und Behindertenhilfe, bar-frankfurt.de
  3. BAR: Was sagt mir die Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining? (Aktualisierung Anfang 2022, Ziffern 9.1 und 9.3), bar-frankfurt.de
  4. BAR: Stichwortverzeichnis Reha-Sport/Funktionstraining (Verordnung, Kostenübernahme, Anerkennung von Gruppen), bar-frankfurt.de
Ueber die Autor:innen
Dieser Artikel stammt vom Trainer:innen-Team der WellExperts GmbH, Hamburg. Wir leiten jede Woche Bewegungsgruppen in ueber 100 Einrichtungen fuer Menschen mit Behinderung und Senior:innen. Fachliche Verantwortung: Bjarne Wieck, Gruender und Geschaeftsfuehrer.
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Rehasport, Gruppenkurs oder Einzelbetreuung: gemeinsam das passende Format finden

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